Stadtentwicklung

Auf dieser Seite findet sich Information über die Stadtentwicklung in Durlach, sei es Planungen, die Durlacher Altstadt zu modernisieren, seien es Verkehrthemen wie die Erweiterung der Fußgängerzone, soziale Themengebiete oder die Schaffung neuer Wohngebiete.

Im Bezug auf die Bebauung ist neben den Grundsätzen der Bauleitplanung (mehr Info hier), der ganz Karlsruhe unterliegt, die Entwicklung im Altstadtkern insbesondere noch von Gestaltungssatzung und Erhaltungssatzung geprägt (s.u.).

Stadtentwicklung in Durlach per Gestaltungssatzung

In der Ortschaftsratssitzung am 09. November 2016 stimmte unsere Fraktion dem Auslegungsbeschluss der Gestaltungssatzung Durlacher Altstadt zu.

Entwickelt aus der 1998 erlassenen Gesamtanlagensatzung  haben wir nun mit dem vorgelegten Entwurf der Gestaltungssatzung und den Vorgaben des Denkmalschutzes zwei gute Instrumente zur Aufwertung und Sicherung der Durlacher Altstadt zur Hand.

Wir denken, dass die geplante Gestaltungssatzung die zukünftigen Wünsche der Bewohner und Bewohnerinnen nach aktuellem und zeitgemäßem Wohnraum – aber auch der Verpflichtung unserem historischen Erbe der Durlacher Altstadt gegenüber – gut vereinbart.

Aus den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen Rückmeldungen ergaben sich von Seiten der Bürgerschaft zwei Themenschwerpunkte: Die Zoneneinteilung des Gebietes der Satzung sowie Fragen zum Thema energetische Sanierung.

Die Zoneneinteilung betrachtet unsere Fraktion als ausgewogen.

Zum zweiten Thema regten wir in der Ortschaftsratsitzung an, dass die Verwaltung – unterstützt durch Stadtwerke und der Karlsruher Energie und Klimaschutzagentur KEK,  ein Informations- und Beratungskonzept der Verwaltung zum Thema Photovoltanik und  energetische Sanierung erstellt. Das Thema Energiewende darf nicht an einer historischen Altstadt vorbeigehen und möglichen Potentiale ungenutzt bleiben.

Unsere Fraktion wünscht sich ferner von Seiten der Verwaltung eine proaktive Informationspolitik bzgl. der Gestaltungssatzung . Auf diesem Weg soll vermieden werden, dass aus Unwissenheit ungenehmigte Anlagen oder Bauten errichtet werden.

Spannend wird es zu beobachten wie die Gestaltungssatzung gelebt und umgesetzt wird. Wir wünschen uns hier eine starke Verwaltung, die die hier vorliegenden Regelungen umsetzt und einfordert. Unsere Fraktion wird die Verwaltung in dieser Hinsicht jedenfalls unterstützen.

Danke an die beteiligten Fachämter und die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gestaltungssatzung für ihre Arbeit und Engagement.

Martin Pötzsche

Was ist eine Gestaltungssatzung:

 „Die Gemeinden können durch Satzung im eigenen Wirkungskreis örtliche Bauvorschriften erlassen.“ Damit können, so heißt es weiter, „besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern“ formuliert werden. Solche Bauvorschriften können auch zu Werbeanlagen, Kinderspielplätzen, Stellplätzen, Einfriedungen, Vorgärten, abweichende Abstandsmaße und Erhalt von Bäumen erlassen werden.

Eine solche Gestaltungssatzung trifft keine Aussagen zu Art und Maß einer baulichen Nutzung. Hierfür sind der Paragraf 34 des Baugesetzbuchs oder Festsetzungen von Bebauungsplänen einschlägig.